Die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt bereits seit Februar 2025 – andere Teile des EU AI Act treten jedoch gestaffelt in Kraft. Die Pflicht betrifft rechtlich Anbieter und Betreiber – und damit indirekt alle Mitarbeitenden, die KI im Rahmen ihrer Tätigkeit nutzen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ist eine persönliche Zusammenfassung öffentlich zugänglicher Gesetzestexte, insbesondere der Verordnung (EU) 2024/1689. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche rechtliche Einschätzungen wende dich an eine zugelassene Rechtsberatung. Aktueller Stand: EUR-Lex (eur-lex.europa.eu).
Was KI-Kompetenz laut Gesetz bedeutet
Das klingt erst einmal kompliziert — ist es aber nicht. Das Gesetz (Artikel 3 Nr. 56 der Verordnung (EU) 2024/1689) definiert KI-Kompetenz so:
Die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und betroffenen Personen ermöglichen, sachkundig KI-Systeme einzusetzen sowie die Chancen und Risiken der KI und mögliche Schäden einzuschätzen.
Einfach gesagt: Du weißt, was du tust, wenn du KI nutzt. Du kennst die Möglichkeiten — und die Risiken.
KI-Kompetenz ist kein Zertifikat, das du einmal machst und dann in die Schublade legst. Es geht darum, KI im Alltag verantwortungsvoll und informiert einzusetzen.
KI-Kompetenz bedeutet nicht, Programmieren zu können oder jede technische Funktionsweise zu kennen. Es geht darum, KI-Systeme einschätzen zu können: ihre Stärken, ihre Grenzen — und die Verantwortung, die beim Menschen bleibt.
Wer ist betroffen? Anbieter und Betreiber verstehen
Bevor wir ins Detail gehen: Das Gesetz adressiert zwei zentrale Rollen — und die meisten Unternehmen fallen in eine davon.
Anbieter sind Unternehmen oder Personen, die KI-Systeme entwickeln, trainieren oder in den Markt bringen — zum Beispiel ein Softwareunternehmen, das ein KI-Tool herstellt. Sie tragen die höchste Verantwortung: technisches Verständnis, Risikobewertung, Compliance-Dokumentation.
Betreiber sind Unternehmen oder Organisationen, die fertige KI-Systeme in ihrer täglichen Arbeit einsetzen — zum Beispiel eine Agentur, die ChatGPT für Texterstellung nutzt, oder ein Unternehmen, das KI für die Vorauswahl von Bewerbungen einsetzt.
Die meisten Unternehmen sind Betreiber — nicht Anbieter. Das ist der relevante Ausgangspunkt für alles, was folgt.
Was Artikel 4 von Betreibern verlangt
Artikel 4 verpflichtet Betreiber dazu, nach besten Kräften sicherzustellen, dass alle, die KI einsetzen, ausreichend kompetent sind. Das Gesetz wählt diese Formulierung bewusst: Ein kleines Unternehmen muss nicht dasselbe leisten wie ein Großkonzern — die Anforderungen sind verhältnismäßig.
Was bei der Beurteilung zählt: das technische Vorwissen der Person, ihre Erfahrung mit dem konkreten KI-System, erhaltene Schulungen, ihre Rolle im Unternehmen — und wie riskant der jeweilige KI-Einsatz ist.
Je mehr Einfluss jemand auf den KI-Einsatz hat — und je risikoreicher das System — desto mehr Kompetenz wird erwartet.
Wer KI-Kompetenz braucht — der Überblick
EU AI Act · Artikel 4
Wer braucht KI-Kompetenz?
Alle Personengruppen im Überblick — vom Anbieter bis zum Mitarbeitenden
① Anbieter von KI-Systemen
Entwickler, Trainierende, Inverkehrbringer
Höchster Kompetenzgrad: technisches Verständnis, Risikobewertung, Compliance, Dokumentation
② Betreiber von KI-Systemen
Unternehmen, die KI-Tools einsetzen
Anwendungswissen: korrekter Einsatz, Risiken kennen, menschliche Kontrolle sicherstellen
③ Mitarbeitende im Arbeitsalltag
Marketing, HR, Buchhaltung, Kundendialog …
Grundverständnis: Tool-Grenzen kennen, Ergebnisse prüfen, Datenschutz beachten
④ Führungskräfte & Entscheider
GF, Bereichsleiter, Manager
Strategisches Verständnis: Risiken, Chancen und rechtliche Folgen des KI-Einsatzes
⑤ Fach- & Projektverantwortliche
Marketing, HR, Compliance, Datenschutz …
Rollenspezifisches Wissen: fachliche Anforderungen mit Risiko- und Qualitätsbewusstsein verbinden
⑥ Externe Dienstleister
Agenturen, Freiberufler, Consultants
Indirekt eingebunden: Anbieter und Betreiber müssen sicherstellen, dass externe Dienstleister ausreichend kompetent sind — keine eigenständige Normadressierung
Privatpersonen, die KI ausschließlich privat nutzen, sind rechtlich nicht betroffen — es ist dennoch sinnvoll, sich mit KI auseinanderzusetzen.
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Was KI-Kompetenz in der Praxis bedeutet
KI-Kompetenz ist kein abstraktes Konzept — sie zeigt sich in konkreten Fähigkeiten. Und sie schließt den verantwortungsvollen Umgang mit Daten ausdrücklich ein.
Funktionsverständnis — Was kann das KI-System leisten, was nicht? Wer die Grenzen kennt, setzt das Tool gezielt ein — und weiß, wann ein Ergebnis geprüft werden muss.
Kritische Ergebnisbewertung — KI-Systeme können Fehler machen, Fakten erfinden oder Zusammenhänge verzerren. Ergebnisse nicht blind übernehmen, sondern einordnen und im Zweifelsfall gegenchecken.
Risikobewusstsein — Was passiert, wenn ein KI-Ergebnis falsch ist? In welchen Kontexten sind die Folgen eines Fehlers besonders gravierend? Wer trägt die Verantwortung?
Datenschutz und Datensicherheit — Welche Daten darf ich in ein KI-System eingeben? Kundendaten, Verträge, Mitarbeiterdaten und Geschäftsgeheimnisse gehören nicht ungefiltert in externe KI-Tools. Eingaben werden auf Servern der Anbieter verarbeitet — häufig außerhalb der EU. Je nach Nutzungsbedingungen können sie zur Systemverbesserung verwendet werden. Das lässt sich bei vielen Diensten in den Einstellungen deaktivieren.
Menschliche Kontrolle — Bei Entscheidungen mit relevanten Folgen muss ein Mensch das letzte Wort haben. KI unterstützt — sie entscheidet nicht.
Was ausdrücklich NICHT vorgeschrieben ist
Viele denken: Jetzt brauche ich ein teures KI-Zertifikat. Das stimmt so nicht.
Das Gesetz schreibt nicht vor:
- Ein einheitliches Zertifikat
- Einen standardisierten Kursumfang
- Einen externen Prüfer
- Einen eigenen KI-Beauftragten im Unternehmen
- Regelmäßige Pflichtprüfungen durch Behörden — wobei behördliche Kontrollen im Rahmen der Marktüberwachung grundsätzlich möglich sind
Ein Kurs oder Workshop kann ein sehr sinnvoller Baustein sein. Aber er ist kein Freifahrtschein — entscheidend ist, ob die Kompetenz im Alltag tatsächlich vorhanden ist.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Du fragst dich: Wo fange ich an? Hier sind fünf konkrete Schritte — auch für kleine Unternehmen umsetzbar:
1. Bestandsaufnahme machen — Welche KI-Tools werden genutzt? Von wem? Für welche Aufgaben? Oft ist das mehr als man denkt: ChatGPT, Canva KI, Grammatiktools, KI in der Buchhaltungssoftware …
2. Rollen klären — Wer trifft Entscheidungen über den KI-Einsatz? Wer nutzt die Tools im Alltag? Wer hat erhöhten Schulungsbedarf?
3. Passende Schulungen ermöglichen — Nicht jeder braucht dasselbe. Eine Einweisung für Mitarbeitende, ein Kurs für Führungskräfte, eine Richtlinie für alle — das reicht oft schon. Unser KI-Kompetenz-Kurs vermittelt genau das: praxisnahes Wissen für alle, die KI im Berufsalltag einsetzen.
4. Dokumentieren — Es gibt eine Pflicht, Maßnahmen zur KI-Kompetenz intern nachzuweisen. Hinzu kommen Dokumentationspflichten aus der DSGVO: Welche KI-Systeme werden eingesetzt? Werden dabei personenbezogene Daten verarbeitet? Gibt es eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit dem Anbieter? Für Soloselbstständige und kleine Unternehmen ist das weniger aufwendig als es klingt — eine einfache Aufstellung reicht oft aus.
5. Klare Regeln aufstellen — Was darf in KI-Tools eingegeben werden? Wie werden Ergebnisse geprüft? Kurze, klare Regeln geben allen Orientierung.
KI-Kompetenz ist kein Papierstempel
Entscheidend ist nicht das Zertifikat — sondern ob die Menschen, die mit KI arbeiten, wirklich verstehen, was sie tun.
Können sie Risiken einschätzen? Prüfen sie Ergebnisse kritisch? Wissen sie, wann ein Mensch eingreifen muss? Das sind die Fragen, auf die der EU AI Act eine Antwort verlangt.
Die gute Nachricht: Das ist keine unlösbare Aufgabe. Wer anfängt — mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme, passenden Schulungen und klaren Regeln — ist auf dem richtigen Weg. Und schafft gleichzeitig die Grundlage für einen KI-Einsatz, der wirklich funktioniert.
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Quellen
Dieser Artikel entstand mit KI-Unterstützung und wurde redaktionell überarbeitet.